1. Veranstalter

 

Der Wettbewerbsbeitrag „Ihr Unternehmen in Vernetztes Land 2026“ wird von der XPCOM-SYSTEMS UG mit Sitz in Nürnberg veranstaltet.

 

2. Teilnahmeberechtigung

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen jeder Größe mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in einer der von „Vernetztes Land 2026“ als Pilotkommune ausgewählten (oder potenziellen Pilot-)Kommunen angesiedelt sind oder sich dort ansiedeln möchten. Die Teilnahme ist kostenlos. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von XPCOM-SYSTEMS UG und deren Angehörige sowie Mitarbeiter der beteiligten Jury.

 

3. Wettbewerbsgegenstand und Einreichungsformat

 

Der Wettbewerbsbeitrag ist die Einreichung eines Konzepts, wie Ihr Unternehmen die digitale Infrastruktur von „Vernetztes Land 2026“ konkret nutzen und davon profitieren würde. Das Konzept soll aufzeigen, wie die Anbindung an die „Smart City“-Infrastruktur des Projekts die Geschäftsprozesse optimiert, neue Geschäftsmodelle ermöglicht, die Kundenbindung stärkt oder die Ressourceneffizienz steigert.

Das Konzept muss folgende Punkte umfassen:

  • Motivation: Warum möchten Sie Teil der Initiative „Vernetztes Land 2026“ werden?
  • Aktueller Status Quo: Eine kurze Beschreibung Ihrer aktuellen IT-Infrastruktur und digitaler Herausforderungen.
  • Nutzungsszenarien: Wie genau planen Sie, die Infrastruktur (IX, XPCOM-BSD, Smartcard, Konnektivität) in Ihrem Unternehmen einzusetzen? (Z.B. effizientere Logistik, vernetzte Produktion, digitale Kundenservices, Nutzung von Datenanalysen).
  • Erwarteter Nutzen: Welche konkreten Vorteile erwarten Sie für Ihr Unternehmen (z.B. Kostenersparnis, Effizienzsteigerung, Erschließung neuer Märkte, Wettbewerbsvorteile)?
  • Beitrag zum Ökosystem: Wie könnte Ihr Unternehmen die Smart City der Kommune aktiv mitgestalten oder bereichern?

Die Konzepte sind über das auf unserer Website bereitgestellte Online-Portal einzureichen. Das Einreichungsformat muss den dort genannten Spezifikationen entsprechen (z.B. PDF-Dokument, maximale Seitenanzahl, ggf. Präsentation). Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

 

4. Teilnahmezeitraum

 

Der Wettbewerb startet am 1. Juli 2025 und endet am 31. Oktober 2025, 23:59 Uhr MEZ. Beiträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

5. Preise

 

Es werden zwei Arten von Preisen vergeben:

  • Garantierter Gutschein für jede gültige Teilnahme:

    Jedes Unternehmen, das einen vollständigen und den Anforderungen entsprechenden Wettbewerbsbeitrag innerhalb des Teilnahmezeitraums einreicht, erhält einen garantierten Gutschein im Wert von 1.000 € (eintausend Euro). Dieser Gutschein ist zweckgebunden für eine erste IT-Infrastruktur-Beratung und Konzeptentwicklung zur Integration Ihres Unternehmens in das „Vernetztes Land 2026“-Ökosystem. Der Gutschein ist nicht auszahlbar und nicht übertragbar.

  • Hauptgewinn – Ihr Unternehmen als Leuchtturm in der Pilotkommune:

    Die Jury wählt aus allen gültigen Einreichungen den Hauptgewinner. Der Hauptgewinn umfasst die umfassende Integration Ihres Unternehmens in die digitale Pilotinfrastruktur der Smart City. Dies beinhaltet die Bereitstellung und Installation von XPCOM-BSD-Lizenzen für eine definierte Anzahl von Arbeitsplätzen oder Systemen, tiefergehende Beratungs- und Implementierungsleistungen zur optimalen Nutzung der neuen Infrastruktur (z.B. Anbindung an LoRaWAN-Netzwerke, Datenintegration) sowie eine erhöhte Sichtbarkeit als Leuchtturmprojekt innerhalb der Pilotkommune. Der genaue Umfang und Wert des Hauptgewinns werden in Abstimmung mit dem Gewinnerunternehmen und gemäß des eingereichten Konzepts festgelegt. Der Hauptgewinn ist nicht auszahlbar.

 

6. Bewertungskriterien

 

Die Auswahl des Gewinnerunternehmens erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury auf Basis folgender Kriterien:

  • Innovationspotenzial: Wie innovativ und zukunftsweisend ist die geplante Nutzung der „Vernetztes Land 2026“-Infrastruktur?
  • Geschäftlicher Nutzen: Welche konkreten und messbaren Vorteile erwartet das Unternehmen (Kostenersparnis, Effizienz, neue Geschäftsfelder)?
  • Kompatibilität und Integration: Wie gut lässt sich das Konzept in die bestehende oder geplante Smart-City-Infrastruktur der Pilotkommune integrieren?
  • Skalierbarkeit und Multiplikatoreffekt: Hat das Konzept Potenzial, als Vorbild für andere Unternehmen zu dienen oder weiter skaliert zu werden?
  • Beitrag zum Ökosystem: Wie kann das Unternehmen das Gesamtprojekt „Vernetztes Land 2026“ stärken oder ergänzen?

 

7. Auswahlverfahren und Bekanntgabe der Gewinner

 

Die Jury trifft ihre Entscheidung nach Ende des Teilnahmezeitraums in einer oder mehreren Sitzungen. Das Gewinnerunternehmen wird voraussichtlich bis zum 15. Dezember 2025 schriftlich benachrichtigt und öffentlich bekannt gegeben. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

8. Datenschutz und Nutzung der Inhalte

 

Die im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten persönlichen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Die eingereichten Konzepte werden streng vertraulich behandelt und nur der Jury sowie internen Mitarbeitern von XPCOM-SYSTEMS UG zur Bewertung zugänglich gemacht.

Durch die Teilnahme erklären sich die Unternehmen damit einverstanden, dass im Falle eines Gewinns der Name des Unternehmens sowie Auszüge des Konzepts (nach Absprache und Freigabe durch das Unternehmen) für Pressezwecke und Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit „Vernetztes Land 2026“ verwendet werden dürfen.

 

9. Änderungen und vorzeitige Beendigung

 

XPCOM-SYSTEMS UG behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder den Wettbewerb bei Vorliegen wichtiger Gründe vorzeitig zu beenden, XPCOM-SYSTEMS UG insbesondere bei höherer Gewalt, technischen Problemen oder rechtlichen Änderungen, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Gewinne oder Schadensersatz.

 

10. Sonstiges

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Wichtiger Hinweis: Die oben genannten Teilnahmebedingungen sind ein Entwurf und dienen der Veranschaulichung. Sie müssen unbedingt vor der Veröffentlichung von einem qualifizierten Rechtsanwalt geprüft und an die spezifischen Anforderungen und nationalen Gesetze (insbesondere Wettbewerbsrecht, Datenschutz und ggf. Aspekte des Steuerrechts) angepasst werden. XPCOM-SYSTEMS UG übernimmt keine Haftung für die rechtliche Korrektheit dieser Musterbedingungen.